Unsere Zielgruppen:
Unsere Zielgruppen sind volljährige Personen mit einer wesentlichen Behinderung, die unter die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 SGB IX und § 35a i.V.m. § 41 SGB IIX fallen.
Somit insbesondere:
– Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen
– Suchtkranke
– Personen mit Doppeldiagnosen
– junge Erwachsene im Rahmen der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern.