Zielgruppe

Unsere Zielgruppen:

Unsere Zielgruppen sind volljährige Personen mit einer wesentlichen Behinderung, die  unter die Voraussetzungen des §  2 Abs. 1 SGB IX und § 35a i.V.m. § 41 SGB IIX fallen.

Somit insbesondere:

– Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen

– Suchtkranke

– Personen mit Doppeldiagnosen

– junge Erwachsene im Rahmen der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern.